Mischna
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Nachschlagewerk zu Bava Metzia 3:2

הַשּׂוֹכֵר פָּרָה מֵחֲבֵרוֹ וְהִשְׁאִילָהּ לְאַחֵר, וּמֵתָה כְדַרְכָּה, יִשָּׁבַע הַשּׂוֹכֵר שֶׁמֵּתָה כְדַרְכָּה, וְהַשּׁוֹאֵל יְשַׁלֵּם לַשּׂוֹכֵר. אָמַר רַבִּי יוֹסֵי, כֵּיצַד הַלָּה עוֹשֶׂה סְחוֹרָה בְּפָרָתוֹ שֶׁל חֲבֵרוֹ, אֶלָּא תַחֲזֹר פָּרָה לַבְּעָלִים:

Wenn einer eine Kuh von seinem Nachbarn angeheuert und an einen anderen verliehen hat [mit Erlaubnis des Besitzers (denn wir regeln, dass ein Beobachter, der ohne Erlaubnis einem anderen gibt, haftet)] und sie normal gestorben ist, schwört der Mieter [dem Besitzer], dass es ist normal gestorben [und er ist von der Zahlung befreit, ein Mieter ist von der Zahlung für Unfälle (wie den Tod) befreit], und der Kreditnehmer [der für Unfälle haftet] zahlt den Mieter. R. Yossi sagte: Wenn ja, "macht" er (der Mieter) Geschäfte mit der Kuh seines Nachbarn! Vielmehr (Bezahlung für) wird die Kuh an den Besitzer zurückgegeben. [Die Halacha stimmt mit R. Yossi überein.]

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